Kosten

Kosten und Kostenübernahme

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenversicherungen.

Frau Litz ist approbierte, von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren, für Verhaltenstherapie. Die Kosten werden daher von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Die Psychotherapeutin führt in der Regel Sprechstunden und vier probatorische Sitzungen mit Ihnen durch. Sie entscheiden dann gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin über die Aufnahme einer Psychotherapie.

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entschieden haben, wird ein Antrag bei ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme gestellt.

Wir stellen Ihnen die entsprechenden Antragsformulare, füllen diese gemeinsam mit Ihnen aus und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse.

Soll die Stundenanzahl der Psychotherapie verlängert werden, sind Ihnen sowohl Frau Litz, als auch die Mitarbeiterinnen des Sekretariats wiederum bei der Antragsstellung behilflich.

Privatversicherte PatientInnen werden gebeten, sich bei Ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Antragsformularen und nach deren Leistungsumfang zu erkundigen und sich diese zuschicken zu lassen. Dann erfolgt auch hier eine gemeinsame Antragstellung mit der Therapeutin.

Eine Kostenübernahme erfolgt, wenn der Psychotherapeut/in:
  • eine Approbation besitzt
  • von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen ist
  • und im Richtlinienverfahren arbeitet
Die aktuellen Richtlinienverfahren sind:
  • Verhaltenstherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • die Psychoanalyse
Frau Litz führt in der Praxis eine kognitive Verhaltenstherapie durch.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit. Die ersten Sprechstunden und vier probatorischen Sitzungen werden durch Ihre Krankenkasse antragsfrei erstattet.

Die Sprechstunden und vier Probesitzungen geben Ihnen die Möglichkeit Fragen zu stellen sowie die Diagnose und die für Sie geeignete Behandlungsmethode mit Ihrem / Ihrer TherapeutIn abzuklären.